Der Rat der Gemeinde Neuenkirchen möge beschließen, dass geplante Osterfeuer im geplanten Ausmaß stark eingeschränkt verfügbar bleiben.
Begründung:
Das Osterfeuer und die zugehörige Prozession etc. stellt einen wichtigen Bestandteil im christlichen Jahreszyklus dar. Um dies auch in der Corona-Krise zu ermöglichen bietet es sich an, alle Osterfeuer bis auf ein ausgewähltes, gut sichtbares (z.B. Dörper Berg) zu untersagen. Dieses ausgewählte Osterfeuer sollte dann in kleinerem Ausmaß (Brenndauer 1-2h) per Livestream übertragen werden. Bei Menschenansammlungen sollte das Ordnungsamt der Gemeinde Neuenkirchen die nötigen Sicherheitsauflagen und Verordnungen des Landes NRW kontrollieren und umsetzen. Höchste Priorität ist die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger.