Antrag zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans

Mit dem Einmarsch Russlands in die Ukraine am 24.2.22 wurde unsere Energieversorgung auf die Probe gestellt. Bereits aufgrund des Klimawandels stellt sich die Erzeugung von Wärmeenergie durch Erdgas und andere fossilen Energieträger als problematisch dar. Durch die enormen Preissteigerungen von fossilen Energieträgern in Verbindung mit dem russischen Angriffskrieg ist klar geworden, dass die deutsche Wärmeversorgung schnellstmöglich unabhängig von fossilen Energieträgern werden muss.

In Neuenkirchen hat der Verein „Nachhaltiges Neuenkirchen“ zu diesem Thema einen Antrag über die Nutzung der Abwärme des Unternehmens „Naarman“ in Form eines Nahwärmenetztes eingebracht. Wir als Neuenkirchener FDP begrüßen die Initiative des Vereins, sind jedoch der Auffassung, dass es ein planvolleres Vorgehen bei der Wärmewende braucht und zunächst ein Gesamtkonzept in Form eines kommunalen Wärmeplans erstellt werden sollte, bevor einzelne Maßnahmen umgesetzt werden. Dafür braucht es aus unserer Sicht einen kommunalen Wärmeplan. Durch einen kommunalen Wärmeplan wird zunächst der Energiebedarf sowie die aktuelle Versorgungsstruktur skizziert und Potenziale zur Senkung des Energiebedarfs im Gebäudesektor Gemeinde identifiziert. Auch werden Potenziale zur Nutzung von industrieller Abwärme sowie der Einsatz von erneuerbaren Energieträgern identifiziert. Auf Grundlage dieser Auswertungen wird ein Zielszenario für die Wärmewende und ein Maßnahmenkatalog erarbeitet. Dabei wäre dann auch das von „Nachhaltiges Neuenkirchen“ beantragte Vorhaben enthalten, jedoch ließe sich diese Einzelmaßnahme konkret auf andere Einzelmaßnahmen abstimmen.

Ein solches Vorgehen ist z.B. in Baden Württemberg, welches das Thema kommunale Wärmewende bereits intensiv forciert, seit Jahren üblich. Sowohl die Landesregierung als auch das Bundeswirtschaftsministerium arbeiten gerade an rechtlichen Regelungen die Kommunen ab einer gewissen Einwohnerzahl verpflichten soll, einen kommunalen Wärmeplan aufzustellen. Inwieweit Neuenkirchen von dieser Verpflichtung betroffen sein wird, ist aktuell noch nicht klar, dennoch sollten wir beim Thema Wärmwende jetzt keine Zeit mehr verlieren.

Der Antrag wird jetzt am 16.01.23 im Haupt und Finanzausschuss und am 30.01.23 im Rat beraten.

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